Reisebedingungen


Reisebedingungen

Reisebedingungen für Pauschal und Einzelleistungen 

der Baumberge-Toursitik

(Touristischen Arbeitsgemeinschaft Baumberge) – ein Verbund der Städte und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl 

Die Baumberge-Touristik ist Reiseveranstalter der in seinem Onlinebuchungs- und Informationssystem angebotenen eigenen Pauschalangebote und Einzelleistungen entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot, welche ausdrücklich als Leistungen der Baumberge-Touristik gekennzeichnet sind. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen dem Gast und der Baumberge-Touristik zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen der Baumberge-Touristik und dem Gast zustande gekommenen Vertrages.

1.      Vertragsabschluss

1.1.   Mit der Anmeldung, welche telefonisch, per Telefax, per Email oder schriftlich erfolgen kann, gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der Baumberge-Touristik ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag der Gast ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtungen durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

1.2.   Der Vertrag mit der Baumberge-Touristik kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Gast unverzüglich nach der Annahme des Vertrages von der Baumberge-Touristik erhält. Der Gast ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden.

 

2.      Leistungen

2.1.   Die von der Baumberge-Touristik geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Katalog der Baumberge-Touristik bzw. aus dem im Reservierungssystem der Baumberge-Touristik hinterlegten Daten. Soweit die Leistungsbeschreibungen in der schriftlichen Reisebestätigung von den Angaben im Katalog abweichen, geht die schriftliche Bestätigung vor. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Baumberge-Touristik.

2.2.   Bei der Buchung von Voll- und Halbpensionsleistungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass die Speisekarte in diesem Betrieb von den einzelnen Leistungsträger u.U. auf bestimmte Gerichte beschränkt wird.

2.3.   Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.

2.4.   Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Baumberge-Touristik wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

3.      Preise

3.1.   Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie enthalten nicht eventuelle Ortsabgaben, wie z. B. Kurtaxen und, soweit ausgewiesen, variable Nebenkosten, wie z. B. Telefon.

3.2.   Die angegebenen Preise gelten bei Pauschalen und Leistungsbausteinen pro Person.

3.3.   Die angegebenen Preise und Leistungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr und ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt.

3.4.   Für eventuelle Sonderleistungen kann von Seiten der Baumberge-Touristik ein Aufpreis verlangt werden.

 

4.      Bezahlung

4.1.   Die Baumberge-Touristik ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 12 % des Reisepreises, pro Person maximal € 250,00, zu zahlen, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

4.2.   Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann. Nach Zahlungseingang erhält der Gast die Reiseunterlagen. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.

 

5.      Stornierung der Reise durch den Gast, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1.   Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Baumberge-Touristik, welche im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen sollte.

5.2.   Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

5.3.   Tritt ein Gast vom Vertrag zurück, so kann die Baumberge-Touristik unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:

 

         Bei Pauschalreisen, Zimmer und sonstigen Einzelleistungen 

bis 31. Tage vor Ankunft 10 %

bis 21. Tag vor Ankunft 20 %

bis 15. Tag vor Ankunft 30 %

bis 11. Tag vor Ankunft 40 %

bis 8. Tag vor Ankunft 45 %

bis 3. Tag vor Ankunft 50 %

ab 2. Tag vor Ankunft und bei     
Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Baumberge-Touristik ein geringerer Schaden entstanden ist, die Baumberge-Touristik kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, den die Baumberge-Touristik dann im einzelnen nachzuweisen hat.

5.4.   Falls andere, als die gebuchten Personen anreisen wollen, so ist dies der Baumberge-Touristik mitzuteilen. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 15,00 berechnet. Insoweit ist es erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Reisevertrages neben dem bisherigen Gast eintritt. Dem Eintritt einer Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5.   Werden auf Wunsch des Gastes nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen, so werden € 15,00 pro Buchungsänderung erhoben, wenn die Änderungen keine Verminderung des Gesamtpreises und keinen Wechsel des LT zur Folge haben. Umbuchungswünsche, die nach dem 31. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbuchungswünsche sind mit der Baumberge-Touristik abzusprechen.

5.6.   Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.

 

6.      Rücktritt und Kündigung durch die Baumberge-Touristik

6.1.   Die Baumberge-Touristik kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Rücktrittserklärung ist dem Gast schnellstmöglich zuzuleiten. Der Gast erhält seine eventuelle Anzahlung umgehend zurück oder kann unverzüglich nach Kenntniserlangung der Absage von der Baumberge-Touristik die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot der Baumberge-Touristik beanspruchen, sofern diese Reise ohne Mehrpreis für den Gast angeboten werden kann.

6.2.   Die Baumberge-Touristik kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Baumberge-Touristik nachhaltig stört und/oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält die Baumberge-Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Die Baumberge-Touristik muss sich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass Gutschriften von einzelnen anderen Leistungsträgern erfolgen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Gast in dem Fall selbst.

 

7.      Haftung

7.1.   Die Baumberge-Touristik beschränkt ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Baumberge-Touristik für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens des LT verantwortlich ist.

7.2.   Gelten für eine vom LT zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die Baumberge-Touristik gegenüber dem Gast darauf berufen.

7.3.   Die Baumberge-Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die als solche in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind.

7.4.   Eine Abtretung jeder Ansprüche des Gastes aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche in eigenem Namen ausgeschlossen.

7.5.   Ansprüche des Gastes aus dem Reisevertrag gem. §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen, sie verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.

 

8.      Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

8.1.   Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

8.2.   Soweit gesetzlich zulässig wird der Sitz der Baumberge-Touristik als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder mit juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.


 

Das Kleingedruckte“ für die Vermietung von Unterkünften

Lieber Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für die Baumberge als Reiseziel entschieden haben. Die Touristische Arbeitsgemeinschaft Baumberge als Verbund der örtlichen Fremdenverkehrsstellen wünscht Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt!

 

Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Baumberge (Baumberge-Touristik)

- ein Verbund der Städte und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl -

 

Die Baumberge-Touristik vermittelt über sein Buchungs- und Informationssystem Einzelleistungen verschiedener Leistungsträger sowie Pauschalangebote der Leistungsträger entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Diese Pauschalangebote und Einzelleistungen sind im Katalog ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet. Vertragliche Beziehungen kommen dabei direkt nur zwischen dem Gast und dem LT zustande. Die Baumberge-Touristik ist lediglich Vermittler. Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem LT und dem Gast zustande gekommenen Vertrages.

 

1.      Vertragsabschluss

1.1.   Mit der Anmeldung, welche telefonisch, per Telefax, per Email oder schriftlich erfolgen kann, gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem LT, dieser durch die Baumberge-Touristik als Vermittler vertreten, ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag der Gast ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtungen durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

1.2.   Der Vertrag mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Gast unverzüglich nach der Annahme des Vertrages vom LT oder von der Baumberge-Touristik erhält. Der Gast ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden.

1.3.   Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Baumberge-Touristik ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung hat.

 

2. Leistungen

2.1.   Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Katalog der Baumberge-Touristik bzw. aus dem im Reservierungssystem hinterlegten Daten. Soweit die Leistungsbeschreibungen in der schriftlichen Reisebestätigung von den Angaben im Katalog abweichen, geht die schriftliche Bestätigung vor. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Baumberge-Touristik oder den LT.

2.2.   Bei der Buchung von Voll- und Halbpensionsleistungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass die Speisekarte in diesem Betrieb von den einzelnen LT unter Umständen auf bestimmte Gerichte beschränkt wird.

2.3.   Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Es wird empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen.

2.4.   Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von dem LT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

3. Preise

3.1.   Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie enthalten nicht eventuelle Ortsabgaben, wie z. B. Kurtaxen und, soweit ausgewiesen, variable Nebenkosten, wie z. B. Telefon.

3.2.   Die angegebenen Preise gelten bei Zimmervermittlungen grundsätzlich pro Person und Übernachtung/Frühstück, bei Ferienwohnungen und -häusern pro Objekt/Nacht sowie bei Pauschalen und Leistungsbausteinen pro Person.

3.3.   Die angegebenen Preise und Leistungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr und ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt.

3.4.   Für eventuelle Sonderleistungen kann von Seiten der Baumberge-Touristik oder des LT ein Aufpreis verlangt werden.

 

4. Bezahlung

4.1.   Der Gast kann den vereinbarten Reisepreis nach seiner Wahl an die Baumberge-Touristik oder den LT zahlen.

4.2.   Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 12 % des Reisepreises pro Person, mindestens € 25,00, höchstens € 250,00 zu zahlen, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Erfolgt die Zahlung an den LT, hat dieser dem Gast einen Sicherungsschein zu übergeben, es sei denn, der LT ist eine Person des öffentlichen Rechts, die gemäß § 651 k Abs. 6 Nr. 3 BGB zu Übergabe eines Sicherungsscheines nicht verpflichtet ist. Dieses gilt lediglich für Pauschalangebote nach § 651 a ff. BGB.

4.3.   Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Gast die Reiseunterlagen. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.

 

5.      Stornierung der Reise durch den Gast, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1.   Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim LT bzw. der Baumberge-Touristik. Im Interesse des Gastes sollte diese Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.

5.2.   Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

5.3.   Tritt ein Gast vom Vertrag zurück, so kann der LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:

 

Bei Pauschalreisen, Zimmer und sonstigen Einzelleistungen:

bis 31. Tage vor Ankunft 10 %

bis 21. Tag vor Ankunft 20 %

bis 15. Tag vor Ankunft 30 %

bis 11. Tag vor Ankunft 40 %

bis 8. Tag vor Ankunft 45 %

bis 3. Tag vor Ankunft 50 %

ab 2. Tag vor Ankunft und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

Bei Ferienwohnungen:

bis 45. Tag vor Ankunft 10 %

bis 30. Tag vor Ankunft 25 %

bis 22. Tag vor Ankunft 50 %

ab 21. Tag vor Ankunft und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem LT ein geringerer Schaden entstanden ist, der LT kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, den der LT dann im einzelnen nachzuweisen hat.

5.4.   Falls andere, als die gebuchten Personen anreisen wollen, so ist die der Baumberge-Touristik oder dem LT umgehend mitzuteilen. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 15,00 berechnet. Insoweit ist es erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Reisevertrages neben dem bisherigen Gast eintritt. Dem Eintritt einer Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5.   Werden auf Wunsch des Gastes nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so können € 15,00 pro Buchungsänderung erhoben, wenn die Änderungen keine Verminderung des Gesamtpreises und keinen Wechsel des LT zur Folge haben. Umbuchungswünsche, die nach dem 31. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbuchungswünsche sind mit dem LT abzusprechen.

5.6.     Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.

 

6.      Rücktritt und Kündigung durch den Leistungsträger

6.1.   Der LT kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Rücktrittserklärung ist dem Gast schnellstmöglich zuzuleiten. Der Gast erhält seine eventuelle Anzahlung umgehend zurück oder kann unverzüglich nach Kenntniserlangung der Absage von dem LT oder der Baumberge-Touristik die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot des LT oder der Baumberge-Touristik beanspruchen, sofern diese Reise ohne Mehrpreis für den Gast angeboten werden kann.

6.2.   Der LT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des LT nachhaltig stört und/oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der LT den Anspruch auf den Reisepreis. Der LT muss sich lediglich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass Gutschriften von einzelnen anderen Leistungsträgern erfolgen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Gast in dem Fall selbst.

 

7.      Haftung

7.1.   Die Baumberge-Touristik haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.

7.2.   Der LT beschränkt seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens des LT verantwortlich ist.

7.3.   Gelten für eine von einem LT zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so mindert sich die Haftung des LT gegenüber dem Gast im Rahmen dieses Vertrages in gleicher Weise.

7.4.   Eine Abtretung jeder Ansprüche des Gastes aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche in eigenem Namen ausgeschlossen.

 

8.      Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

8.1.   Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

8.2.   Soweit gesetzlich zulässig wird der Sitz der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Baumberge als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder mit juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

9.      Vertragspartner

         Vertragspartner ist der jeweilige LT. Die Baumberge-Touristik, Reisebüros und andere Buchungsstellen treten nur als Vermittler auf.

 

© Baumberge-Touristik 2007

Touristische Arbeitsgemeinschaft Baumberge –

- ein Verbund der Städte und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl -


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Unser Angebot sowie ein über unser Online/Internetangebot gegebenenfalls zustande kommender Vertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Klagen gegen der Baumberge-Touristik und der beteiligten Kommunen können nur an unserem Sitz in Coesfeld erhoben werden. Gerichtstand für Klagen der Baumberge-Touristik gegen den Nutzer/Kunden, bzw. Vertragspartner ist, soweit es sich um einen Vollkaufmann, juristische Person oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, Coesfeld. Dasselbe gilt für Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschuss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

 

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ganz druckfrisch sind die neuen Radwanderkarten der Baumberge 
und des Münsterlandes mit dem Radwegesystem "Radelpark Baumberge":

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